Audit
Ein wichtiges Streben aller IQ-Mitglieder besteht darin:
- Über eine permanente Optimierung ihrer Betriebsabläufe und -organisation eine nachhaltige Verbesserung der „Kundenzufriedenheit“ ihrer Auftraggeber zu erhalten.
- Die Einhaltung der IQ-Vorgaben regelmäßig im Rahmen einer unabhängigen, neutralen Überprüfung nachzuweisen.
Aus diesem Grund wurden zehn IQ-Zielvorgaben definiert, die einmal in zwei Jahren überprüft werden.
Auf Wunsch der Betriebe findet nicht nur ein IQ-Firmen-Audit sondern auch ein Baustellen-Audit statt.
FOLGENDE BEREICHE WERDEN ÜBERPRÜFT:
1. Qualitätspolitik:
Haben Sie eine definierte Qualitätspolitik mit messbaren Qualitätszielen?
2. Unternehmensangaben / -darstellung
Sind Struktur Ihres Unternehmens, Rechtsform, Schwerpunkte Ihrer unternehmerischen Arbeit schriftlich dargestellt (Prospekt / Internet)?
3. Organigramm
Sind Organisationsstruktur, Aufgaben und Verantwortlichkeiten niedergeschrieben?
4. Bauprojekt-Dokumentationen
Existieren einheitliche und leicht verständliche Bauprojekt-Dokumentationen?
5. Akquisition / Kalkulation / Controlling:
Wird nach einheitlichen Vorgaben kalkuliert / ein EDV-Programm eingesetzt?
6. Arbeitsvorbereitung / Baudurchführung:
Mit welchen Maßnahmen / Vorgaben wird die Qualität der Bauausführung sichergestellt?
7. Dokumentation Baustelle:
Nach welcher Systematik werden wesentliche Informationen festgehalten?
8. Schulungen Mitarbeiter:
Welche Fortbildungen wurden besucht? Gibt es einen aktuellen Schulungsplan?
Das IQ-Gütezeichen wird jeweils für 2 Jahre erteilt.
Geschäftsstelle
Bauen mit Innungs-Qualität e.V.
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