Im BEG-Programm zur Förderung der energieeffizienten Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden beträgt der Förderhöchstbetrag einheitlich 150.000 Euro pro Einheit. Der bislang gewährte zusätzliche Bonus für die Effizienzhausstufen (EE-Klasse) entfällt. Die Höhe der Tilgungszuschüsse, die auf den Kreditbetrag gewährt werden, wird um 10 Prozent reduziert. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Bonus für serielles Sanieren von Wohngebäuden auszuweiten und nun auch für serielle Sanierungen auf die Effizienzhaus-Stufe EH 70 zu gewähren (bislang nur für EH 40 und EH 55). Die Ausweitung des Bonus für serielles Sanieren ist besonders kritisch zu sehen, da damit serielle, industrielle Verfahren gegenüber traditionellen handwerklichen Methoden bei der Sanierungsförderung bevorzugt werden.
Ebenso wurden Änderungen bei den BEG-Heizungsförderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude vorgenommen. Die ausführlichen Informationen zu den neuen Bedingungen dieser Heizungsförderungen erhalten Sie direkt bei der KfW.
Übergangsfrist bis 20. Juli
In der Zeit bis zum 20. Juli gibt es eine Übergangsfrist, in der keine neuen Anträge gestellt werden können. Antragsteller, die bereits über eine Bestätigung zum Antrag der KfW beziehungsweise über eine Bestätigung zur technischen Projektbeschreibung verfügen, können während der Umstellungsphase noch Anträge zu den bisherigen Konditionen stellen.
Einordnung aus Sicht des Baugewerbes
Die nun beschlossene Reform zeigt, dass auch die Gebäudeförderung insgesamt unter zunehmendem Spardruck der Öffentlichen Haushalte steht. Zwar bleiben die Förderprogramme grundsätzlich erhalten, die Bedingungen werden aber strenger gefasst. Besonders kritisch zu sehen ist die Kurzfristigkeit der Umstellung, die Eigentümer und Unternehmen zunächst ausbremst. Langfristig verlässliche Rahmenbedingungen und ausreichend zeitlicher Vorlauf bei Änderungen wären außerordentlich wichtig, um die Modernisierung des Gebäudebestandes voranzubringen.

