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Nachhaltigkeit und Lieferketten: EU-Gremien stimmen für Aufschub

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben beschlossen, den Anwendungsbeginn der Nachhaltigkeitsregeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CS3D) zu verschieben. Dies ist der erste Teil des ersten Omnibus-Pakets zur Vereinfachung, dem nun die Verhandlungen zu inhaltlichen Änderungen folgen werden.

Konkret wird die Anwendung von CSRD um zwei Jahre verschoben. Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen somit erstmals im Jahr 2028 für das vorangegangene Geschäftsjahr berichten. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen müssen diese Informationen ein Jahr später vorlegen. Wobei bei Annahme der inhaltlichen Änderungsvorschläge der Kommission für viele Betriebe die CSRD-Berichtspflicht gänzlich entfallen würden.

Bezüglich CS3D ist ein zusätzliches Jahr für die erste Stufe der Anwendung beschlossen. Die einjährige Verlängerung gilt daher für große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro sowie Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz über diesem Schwellenwert in der EU. Diese Unternehmen müssen die Regeln erst ab 2028 anwenden.

Zudem hat die Kommission am 28. März das Expertengremium EFRAG beauftragt, Vereinfachungsvorschläge für die CSRD-Berichtsstandards für große Unternehmen (ESRS) zu erarbeiten. Die Vereinfachung dieser ist Teil der Vorschläge des Omnibus-Pakets.