Wie bereits berichtet, sah der Entwurf des Bundestariftreuegesetzes zunächst vor, dass Bauunternehmen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen des Bundes nachweisen müssen, dass Sie sich an einschlägige Tarifverträge halten. Welche Tarifverträge bei jeder Vergabe einzeln gelten, sollte durch Verordnungen festgelegt werden, wobei das Initiativrecht für solche Verordnungen durch eine einzelne Tarifpartei allein ausübbar sein sollte.
Erfolgreiche Lobbyarbeit der Baugewerbeverbände
Dank der gemeinsamen intensiven Lobbyarbeit mit dem ZDB soll es nunmehr für den Nachweis der Tarifbindung ausreichen, wenn gegenüber der Präqualifizierungsstelle der Nachweis einer tarifgebundenen Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband geführt wird.
Des Weiteren konnte erreicht werden, dass der Erlass einer Rechtsverordnung durch das Bundesarbeitsministerium nur „in Benehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“ stattfinden kann. Dem Wirtschaftsministerium kommt daher praktisch die besondere Rolle zu, Einwände der Arbeitgeberseite gegen einen Erlass einer Rechtsverordnung zu prüfen und eine entsprechende Rechtsverordnung notfalls zu blockieren.
Der Deutsche Bundestag hat das Bundestariftreuegesetz bereits beschlossen. Es bedarf nun noch der Behandlung im Bundesrat, die im März vorgesehen ist. Kommt es zu keinen Änderungen, wird das Gesetz voraussichtlich im Frühjahr in Kraft treten.
Die Pressemitteilung des ZDB finden Sie hier.

